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Elternvertretung

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Die Eltern nehmen ihr Mitbestimmungsrecht u.a. über die Klassenelternversammlung und den Schulelternbeirat (SEB) in Anspruch. Aus der Klassenelternversammlung werden meist im zweijährigen Turnus die Klassenelternsprecherin/der Klassenelternsprecher und deren/dessen Stellvertreter(in) gewählt. Sie engagieren sich hauptsächlich für die Belange der Eltern in der Klasse, können jedoch auch zum Mitglied im Schulelternbeirat gewählt werden. Der SEB wird in alle wichtige Entscheidungsprozesse in der Schule einbezogen und hat in vielen Angelegenheiten  aktives Mitbestimmungsrecht.

Im Oktober 2011 wurde die neue Hausordnung mit den Mitgliedern des SEB besprochen und das Benehmen hergestellt. Dies stellte einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einführung der neuen Hausordnung dar.

Weitere Informationen zum SEB werden demnächst ergänzt.

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